Freitag, 29. Januar 2016

Wovor man sich früher gefürchtet hat: Vor Atombomben etwa

aber keine Sorge, mit einem Bunker, 1m80 unter der Erde, zwischen Hügeln oder in einer Stadt mit weniger als 50 000 Einwohnern war man relativ sicher (aus dem Spiegel, ~ 1950)


Dienstag, 26. Januar 2016

Hannah Arendt on the relationship between shame, being overlooked, and revolution

the predicament of the poor after their self-preservation has been assured is that their lives are without consequence, and that they remain excluded from the light of the public realm where excellence can shine; they stand in darkness wherever they go. 
As John Adams saw it: 'The poor man's conscience is clear; yet he is ashamed ... He feels himself out of the sight of others, groping in the dark. Mankind takes no notice of him. He rambles and wanders unheeded. In the midst of a crowd, at church, in the market. he is in as much obscurity as he would be in a garret or a cellar. He is not disapproved, censured, or reproached; he is only not seen ... To be wholly overlooked, and to know it, are intolerable. If Crusoe on his island had the library of Alexandria, and a certainty that he should never again see the face of man, would he ever open a volume?'
I have quoted these words at some length because the feeling of injustice they express, the conviction that darkness rather than want is the curse of poverty, is extremely rare in the literature of the modern age, although one may suspect that Marx's effort to rewrite history in terms of class struggle was partially at least inspired by the desire to rehabilitate posthumously those to whose injured lives history had added the insult of oblivion. Obviously, it was the absence of misery which enabled John Adams to discover the political predicament of the poor, but his insight into the crippling consequences of obscurity, in contrast to the more obvious ruin which want brought to human life, could hardly be shared by the poor themselves; and since it remained a privileged knowledge it had hardly any influence upon the history of revolutions or the evolutionary tradition.
When, in America and elsewhere, the poor became wealthy, they did not become men of leisure whose actions were prompted by a desire to excel, but succumbed to the boredom of vacant time, and while they too developed. a taste for 'consideration and congratulation', they were content to get these 'goods' as cheaply as possible, that is, they eliminated the passion for distinction and excellence that can exert itself only in the broad daylight of the public. The end of government remained for them self-preservation, and John Adams' conviction that 'it is a principal end of government to regulate [the passion for distinction]' has not even become a matter of controversy, it is simply forgotten. Instead of entering the market-place, where excellence can shine, they preferred, as it were, to throw open their private houses in 'conspicuous consumption', to display their wealth and to show what, by its very nature, is not fit to be seen by all.
Hannah Arendt, On Revolution (Penguin Books 1963/1990), 69f.

... the institution of slavery carries an obscurity even blacker than the obscurity of poverty; the slave, not the poor man, was 'wholly overlooked'.
Ibid, 71

Montag, 25. Januar 2016

Obergrenzen: Politische Taktik

Jetzt sind sie also da, die Obergrenzen und mit ihnen unzählige Diskussionen hinsichtlich der Durchführbarkeit, der Rechtslage, den außenpolitischen Folgen und letztlich auch der innenpolitischen Auswirkungen.
Zahlreiche Kommentatoren kritisieren die Regierungsparteien hier für ihre Anbiederung an den rechten Rand. Letztlich, so heißt es, würden sie damit der FPÖ in die Hände spielen beziehungsweise dieser Zugeständnisse machen. Man könnte gar so weit gehen zu sagen, dass sich vor allem die SPÖ damit ein Eigentor schießt – gemäß dem Motto "geh' gleich zum Schmied, nicht zum Schmiedl": Wer FPÖ-Politik will, wählt die FPÖ und nicht eine der beiden Regierungsparteien. Gleichzeitig wird vor allem die SPÖ damit für viele immer mehr unwählbar.
Diese These ist durchaus berechtigt, sie muss aber nicht unbedingt gelten. Die beiden Regierungsparteien sehen sich seit geraumer Zeit mit einer Krise konfrontiert, für die es keine nationalstaatliche, also "österreichische" Lösung zu geben scheint. Auch auf EU-Ebene passiert wenig bis gar nichts. Daher ist es einmal mehr Zeit für Symbolpolitik (um nichts anderes handelt es sich bei den Obergrenzen, jedenfalls im Moment, also solange die anderen EU-Mitglieder nicht entsprechend nachziehen). So gesehen sollte der Obergrenze-Beschluss alstaktisches Manöver verstanden werden.
Die FPÖ leidet schließlich seit der Haider-Ära unter einer gläsernen Decke. Sie kommt einfach nicht über einen gewissen Prozentsatz hinaus. Es gibt einen signifikanten Bevölkerungsanteil der aller Unzufriedenheit und aller Kritik an den Großparteien zum Trotz niemals blau wählen würde. Aufgrund der Zuspitzung der Flüchtlingskrise und den bisherigen Fehlleistungen in dieser Frage besteht bei der Regierung eventuell Bedenken, dass der Anteil dieser Leute jedoch absinken könnte. Also selbst vehemente FPÖ-Kritiker sie aus wahltaktischen oder aus simplen Protestgründen doch wählen könnten. Die Flüchtlingskrise und die weit verbreiteten Sorgen in der Bevölkerung die FPÖ weg vom rechten Eck immer mehr in die Mitte der Gesellschaft manövrieren – wo sie ja auch schon seit geraumer Zeit hinmöchte (letztes Beispiel dafür ist die Annäherung an die Alternative für Deutschland).
Die Obergrenzen sind im Lichte eines derartigen Szenarios zu sehen. Die beiden Großparteien wollen damit der FPÖ Wind aus den Segeln nehmen. Ein Signal an jene Wähler aussenden, die der FPÖ grundsätzlich äußerst negativ gegenüberstehen aber aufgrund des bisherigen Umgangs mit der Flüchtlingskrise ernsthaft mit dem Gedanken spielen, über ihren Schatten zu springen. Es wird sich weisen, ob diese Taktik aufgeht oder man damit unterm Strich mehr Leute vergrault.

Samstag, 23. Januar 2016

on the right to Asylum in international law

Amidst Austria's decision to impose an cap on the number of applications for asylum, the Europe's refugee crisis is increasingly turning towards the relevant legal aspects. Some already go as far as already claiming that Austria will certainly violate its obligation under international law. Things are, as always when it comes to legal debates in general and international law in particular, a bit less clear. What can already be said at this point is that no such thing as a general right to asylum exists under international law. See, eg, the article on this subject in the Max Planck Encyclopedia of International Law:

"Attempts to establish an individual right to be granted asylum on a universal level have largely failed. Neither the European Convention of Human Rights, nor the universally applicable human rights treaties, like the UN Covenant on Civil and Political Rights of 16 December 1996 or the UN Convention Against Torture of 10 December 1984 contain an individual right of asylum ... there is no established right to asylum"
What does exist, however, is a prohibition to send someone back to "the frontiers of territories where his life or freedom would be threatened on account of his race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion." (Article 33 1951 Refugee Convention"), commonly non as "non-refoulement". 
It can be argued (see, e.g. James C Hathaway, The Rights of Refugees under International Law, Cambridge University Press 2005, p. 301) that this provision obliges State parties to the Refugee Convention to determine whether a person qualifies as a refugee and, if he or she does, has a right to stay in the country.

[...] where there is a real risk that rejection will expose the refugee ‘‘in any manner whatsoever’’ to the risk of being persecuted for a Convention ground, Art. 33 amounts to a de facto duty to admit the refugee, since admission is normally the only means of avoiding the alternative, impermissible consequence of exposure to risk.
This duty primarily affects neighbouring states of the state where persecution is to be expected. Austria could thus still deny entry to people arriving from basically safe countries.

An often ignored provision on non-refoulment is Article 33 paragraph 2 of the 1951 Refugee Convention which reads as follows:
"2. The benefit of the present provision may not, however, be claimed by a refugee whom there are reasonable grounds for regarding as a danger to the security of the country in which he is, or who, having been convicted by a final judgement of a particularly serious crime, constitutes a danger to the community of that country."
Member States of the European Convention on Human Rights (ECHR), however, are prevented from deporting someone falling under paragraph 2 since the European Court of Human Rights has set a high standard on the principle of non-refoulement. This obligation goes back to the 1989 Soering case (where the court ruled that extraditing someone to the US where he would spend time on death row would violate Article 3 of the European Convention on Human Rights):
in the Court’s view, having regard to the very long period of time spent on death row in such extreme conditions, with the ever present and mounting anguish of awaiting execution of the death penalty, and to the personal circumstances of the applicant, especially his age and mental state at the time of the offence, the applicant’s extradition to the United States would expose him to a real risk of treatment going beyond the threshold set by Article 3 (art. 3). A further consideration of relevance is that in the particular instance the legitimate purpose of extradition could be achieved by another means which would not involve suffering of such exceptional intensity or duration. Accordingly, the Secretary of State’s decision to extradite the applicant to the United States would, if implemented, give rise to a breach of Article 3 (art. 3).
These determinations are also valid in connection with the deportation of asylum seekers/refugees. Austria itself was party to a case concerning the extradition of an individual to Somalia and the possibility that this could amount to a breach of article 3 ECHR already in 1994. In Ahmed versus Austria, the European Court of Human Rights ruled as follows:

  • 35.   The applicant alleged that, if he were to be deported to Somalia, he would certainly be subjected there to treatment prohibited by Article 3 of the Convention (art. 3), which provides:
  • "No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."
  • By granting him refugee status on 15 May 1992 the Austrian authorities had, he submitted, recognised the existence of that risk. According to the latest news, the situation in Somalia had not fundamentally changed since then. The country was still the theatre of a fratricidal war between rival clans. He himself was still suspected of belonging to one of these, the USC, and on that account was still at risk of persecution in Somalia. Only his criminal conviction had made him lose his refugee status; however, the alleged seriousness of the offence a person had committed was not sufficient to justify placing his life in danger.
  • 36.   The Commission accepted the above argument in substance. It noted in particular that in support of their decision to strip the applicant of his refugee status the national authorities had not mentioned any new factor tending to show that the risk he would run in Somalia had disappeared.
  • 37.   The Government too considered that Mr Ahmed was at risk of being subjected in Somalia to treatment incompatible with Article 3 (art. 3). However, they submitted that they had complied with the requirements of that provision (art. 3) to the extent that Austrian legislation permitted. As the deportation order had become final, it could no longer be deferred. That meant that, as Austrian law stood, the stay of execution of the measure against the applicant was the only means whereby he could lawfully remain in Austrian territory. Moreover, by submitting an application under section 36 (2) of the Aliens Act (see paragraph 27 above), Mr Ahmed would be entitled to have the stay extended for as long as the danger in Somalia persisted. If that application were rejected, he could still apply to the Constitutional Court and the Administrative Court.
  • 38.   The Court reiterates in the first place that Contracting States have the right, as a matter of well-established international law and subject to their treaty obligations including the Convention, to control the entry, residence and expulsion of aliens. It also notes that the right to political asylum is not contained in either the Convention or its Protocols (see the Vilvarajah and Others v. the United Kingdom judgment of 30 October 1991, Series A no. 215, p. 34, para. 102).
  • 39.   However, the expulsion of an alien by a Contracting State may give rise to an issue under Article 3 (art. 3), and hence engage the responsibility of that State under the Convention, where substantial grounds have been shown for believing that the person in question, if expelled, would face a real risk of being subjected to treatment contrary to Article 3 (art. 3) in the receiving country. In these circumstances, Article 3 (art. 3) implies the obligation not to expel the person in question to that country (see the Soering v. the United Kingdom judgment of 7 July 1989, Series A no. 161, p. 35, paras. 90-91; the Cruz Varas and Others v. Sweden judgment of 20 March 1991, Series A no. 201, p. 28, paras. 69-70; the above-mentioned Vilvarajah and Others judgment, p. 34, para. 103; and the Chahal v. the United Kingdom judgment of 15 November 1996, Reports of Judgments and Decisions 1996-V, p. 1853, paras. 73-74).
  • 40.   The Court further reiterates that Article 3 (art. 3), which enshrines one of the fundamental values of democratic societies (see the above-mentioned Soering judgment, p. 34, para. 88), prohibits in absolute terms torture or inhuman or degrading treatment or punishment, irrespective of the victim’s conduct. Unlike most of the substantive clauses of the Convention and of Protocols Nos. 1 and 4 (P1, P4), Article 3 (art. 3) makes no provision for exceptions and no derogation from it is permissible under Article 15 (art. 15) even in the event of a public emergency threatening the life of the nation (see the Ireland v. the United Kingdom judgment of 18 January 1978, Series A no. 25, p. 65, para. 163; the Tomasi v. France judgment of 27 August 1992, Series A no. 241-A, p. 42, para. 115; and the above‑mentioned Chahal judgment, p. 1855, para. 79).
  • 41.   The above principle is equally valid when issues under Article 3 (art. 3) arise in expulsion cases. Accordingly, the activities of the individual in question, however undesirable or dangerous, cannot be a material consideration. The protection afforded by Article 3 (art. 3) is thus wider than that provided by Article 33 of the 1951 Convention relating to the Status of Refugees (see paragraph 24 above and the above-mentioned Chahal judgment, p. 1855, para. 80).
  • 42.   Like the Commission, the Court attaches particular weight to the fact that on 15 May 1992 the Austrian Minister of the Interior granted the applicant refugee status within the meaning of the Geneva Convention (see paragraphs 11 and 24 above), finding credible his allegations that his activities in an opposition group and the general situation in Somalia gave grounds to fear that, if he returned there, he would be subjected to persecution (see paragraph 11 above). Although the applicant lost his refugee status two years later, this was solely due to his criminal conviction; the consequences of expulsion for the applicant were not taken into account (see paragraph 12 above).
  • 43.   However, in order to assess the risks in the case of an expulsion that has not yet taken place, the material point in time must be that of the Court’s consideration of the case. Although the historical position is of interest in so far as it may shed light on the current situation and its likely evolution, it is the present conditions which are decisive (see the above-mentioned Chahal judgment, p. 1856, para. 86).
  • 44.   With regard to the present situation in Somalia, the Court bases its assessment on the findings of the Commission, to which, under the Convention, the tasks of establishing and verifying the facts are primarily assigned (see, inter alia, the above-mentioned Cruz Varas and Others judgment, p. 29, para. 74). In its report of 5 July 1995 the Commission noted that the situation in Somalia had changed hardly at all since 1992. The country was still in a state of civil war and fighting was going on between a number of clans vying with each other for control of the country. There was no indication that the dangers to which the applicant would have been exposed in 1992 had ceased to exist or that any public authority would be able to protect him.
  • 45.   Before the Court the Government did not contest the applicant’s submission that there was no observable improvement of the situation in his country. On the contrary, they explained that the Austrian authorities had decided to stay execution of the expulsion in issue because they too considered that, as matters stood, Mr Ahmed could not return to Somalia without being exposed to the risk of treatment contrary to Article 3 (art. 3).
  • 46.   That being the case, the Court reaches the same conclusion, which moreover is not contradicted by any material in the file or the information supplied by those who appeared at the hearing; nor, in view of the absolute nature of Article 3 (art. 3), is that conclusion invalidated by the applicant’s criminal conviction or the current lack of State authority in Somalia.
  • 47.   It follows that the applicant’s deportation to Somalia would breach Article 3 of the Convention (art. 3) for as long as he faces a serious risk of being subjected there to torture or inhuman or degrading treatment.
To conclude: Sending people back to countries like Syria, Afghanistan, or Somalia, while arguably in conformity with the 1951 Refugees Convention, would most likely violate the European Convention of Human Rights. In other words: even if the state authorities conclude that someone from these and countries with a similarly high risk of being exposed to inhumane or degrading treatment or torture is not granted refugee status, he can nevertheless not be sent back. In other words: While there is no general right to asylum in international law, there is a far-reaching prohibition to be sent back to a country where the affected person "faces a serious risk of being subjected there to torture or inhuman or degrading treatment." 

Samstag, 16. Januar 2016

"Wir schaffen das" – was bedeutet das eigentlich?

"Wir schaffen das" meinen die einen, "wir schaffen das nicht", die anderen. Angela Merkels berühmter Sager hat das Jahr 2014 geprägt wie kein anderer. Doch was meinte sie damit eigentlich und was dürfen wir darunter verstehen? Wer sind "wir" überhaupt?
Politische Kommunikation ist per se nicht analytisch. Schließlich geht es darum, Souveränität zu vermitteln oder eine Leitlinie vorzugeben. Daher muss, ja kann sie Situationen nicht präzise erfassen, nicht allzu sehr ins Detail gehen. Daraus folgen auch die doch irgendwie altbekannt klingenden politischen Wortformeln mitsamt dem Ausweichen auf unangenehme oder allzu weitgehende Fragen. 
Wie lassen sich Aussagen wie jene von Angela näher einordnen? Abgesehen von den politischen Hintergründen lassen sich grob gesagt vier Szenarien (zwei positiv, zwei negativ) skizzieren, wann man die Flüchtlingskrise jedenfalls "geschafft" hätte oder eben nicht.
1.) Der Idealfall:
Im Idealfall werden die meisten Asylwerber erfolgreich und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert; teils weiter ausgebildet (Stichwort Facharbeitermangel), teils unter Einbeziehung ihrer vorhandenen Qualifikationen, teils im Niedriglohnsektor. Das Sozialsystem mitsamt den maroden Pensionssystemen profitiert im Großen und Ganzen.
Auch die gesellschaftliche Integration mitsamt Familiennachzug klappt. Religion bleibt Privatsache, ohne dass allzu weitgehende Forderungen erhoben werden. Im Laufe der Zeit sind darüber hinaus die Verlockungen des Westens zu stark und viele werden nach und nach immer mehr zu dem, was man hierzulande gerne als "Taufschein-Christen" bezeichnet oder legen ihre Religion gar komplett ab. Die Kriminalitätsrate bleibt unverändert oder sinkt.
2.) Ende der Kriege und Krisen
Die vielen Fragen, die uns heute beschäftigen, würden sich mitunter nicht stellen, wenn es zu einem möglichst baldigen Ende der gegenwärtigen Krisen kommt, allen voran des Konflikts in Syrien, aber auch eine noch weitergehende Stabilisierung Afghanistans. Mit den jeweiligen Regierungen werden Rücknahme-Abkommen geschlossen, zumal sie vor allem auf die nach Europa gelangten gut ausgebildeten Menschen dringend angewiesen sind. Europa war somit nur temporärer Zufluchtsort, hat entsprechende Versorgung gewährleistet und kann auf die Dankbarkeit der Betroffenen bauen, eventuell wurden lange bestehende soziale Bande oder auch wirtschaftliche Beziehungen geknüpft.
3.) Der steinige Weg
Der Erfolg verläuft höchst unterschiedlich. Es gibt Erfolgsmeldungen, aber unterm Strich finden viele der jungen Menschen aufgrund mangelhafter Qualifikation, kultureller Differenzen, Sprachbarrieren und falscher Erwartungen keine Arbeit. Aus denselben Gründen greifen auch Ausbildungsprogramme nicht, zumal die Verwaltung überfordert ist. Aufgrund der hohen Anzahl von Neuankömmlingen in Kombination mit der fehlerhaften Aufteilung in möglichst kleine Einheiten besteht nur ein geringer Integrationsdruck und es bilden sich Parallelgesellschaften.
Der Sozialstaat wird unterm Strich zusätzlich belastet, die Standards bei der Gesundheitsversorgung sinken weiter ab, es kommt zu starken Einschnitten bei den Pensionen. Im Extremfall kollabiert er so weit, dass die europäischen Wohlfahrtsstaaten sich dem US-amerikanischen Modell annähern, wobei sie ihre bestehende Steuerlast, Innovationsfeindlichkeit und die überbordenden Auflagen beibehalten – das schlechteste aus beiden Welten also.
Abgesehen von der wirtschaftlichen Entwicklung und ihren Auswirkungen steigt in diesem Szenario die Kriminalitätsrate, der Alltag wird rauer: Private Waffenkäufe nehmen zu, es kommt zur Gründung von Bürgerwehre und gated communities, viele Gebiete entgleiten der Staatsmacht, no go areas kommen auf. Gewaltsame Ausschreitungen wie jene in den Parister oder Stochholmer oder Großbritannien 2011 werden zur Tagesordnungen.
4.) Krieg
Das absolute Horrorszenario wäre eine weitere Verschlechterung des soeben dargestellten Szenarios. Die allgemeine Unzufriedenheit und Frustration mündet in verstärkten Gruppenbildungen mitsamt politischen Parteien, denen es weniger um Problemlösungen als darum geht, "ihre Leute", zu Lasten "der anderen" zu bevorteilen. Das Zusammenleben wird immer heikler, es verlaufen unterschiedliche Konfliktlinien anhand mehrerer Achsen, von Religion und Ideologie bis hin zu Ethnien. Zusätzlich verstärkt wird die Lage durch die Einflussnahme aus dem Ausland, wenn etwa Staaten treten als Schutzmacht ihrer Glaubensbrüder oder "westlicher Werte" auftreten. Am Ende warten Krieg, Chaos und Anarchie, die wiederum in einen neuen Totalitarismus münden. Wenig realistisch, aber durchaus in den Köpfen so mancher – der Schriftsteller Ilija Trojanow etwa führt den Erfolg von Serien wie "Walking Dead" (hier geht es schließlich darum, wie Menschen sich verhalten, wenn der dünne Schleier der Zivilisation fällt) oder Filmen wie "Die Tribute von Panem" (ein protofaschistisches System mit starkem Wohlstandsgefälle und strikten räumlichen Abgrenzungen) auf derartige diffuse Ängste zurück.
Conclusio
Freilich, zuverlässige Prognosen lassen sich im Allgemeinen nur schwer bis gar nicht treffen. Nur die wenigsten Ökonomen (etwa Roland Baader) haben die Wirtschaftskrise 2008 vorhergesehen, auch mit der Flüchtlingskrise hat anscheinend kaum jemand gerechnet, jedenfalls nicht in dieser Intensität. Oft sagen Ängste, aber auch Hoffnungen, mehr über die Zeit aus, in der sie getroffen werden. Früher war es die Angst vor einem Atomkrieg, heute ist es die Angst vor Chaos und Zusammenbrechen der öffentlichen Ordnung. Was jedoch nichts daran ändert, dass diese Szenarien oder Mischformen davon nicht vollends ausgeschlossen werden konnten beziehungsweise können. Wir befinden uns definitiv in einer Zeit tiefgreifenden Wandels und das ist zumindest währenddessen äußerst unangenehm. Niemand will den hohen Lebensstandard hierzulande aufgeben. Es gilt, die richtige Balance zwischen Panikmache und Naivität zu finden.

Mittwoch, 13. Januar 2016

EU eröffnet Verfahren gegen Polen: Kommt jetzt ein Solidarisierungseffekt?

Es ist amtlich: Die EU (genauer gesagt die europäische Kommission) wird zum ersten Mal die Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Mitgliedsland formal untersuchen. Offen bleibt, wie dieser Schritt beim polnischen Wahlvolk ankommt.
Die neue polnische Regierung und die von ihr getätigten Schritte stehen seit je her im Kreuzfeuer der Kritik. Begriffe wie "Staatsstreich", "neuer Nationalismus" und "Totalitarismus" stehen im Raum.
Für ein gewisses Mindestalter aufweisende politisch interessierte Österreicher werden Erinnerungen an die schwarzblaue Regierungsbildung der Jahrtausendwende wach. Zur Erinnerung: Die übrigen EU-Mitglieder beschlossen damals, die neu gebildete Regierung aufgrund der Beteiligung der damaligen Haider-FPÖ politisch zu isolieren (weswegen es sich um keine Sanktionen im eigentlichen Sinne handelte). Jörg Haider war damals schließlich eine der politisch brisantesten Figuren Europas (man erinnere sich nur an das Titelbild des Time-Magazins vom Februar 2000, auf dem sich sein Konterfei mit der Unterschrift "Should Europe Fear This Man?" befand), viele befürchteten einen Rückfall Österreichs in unsägliche Zeiten – "wehret den Anfängen" lautete die Devise. Bis heute ist vielen die Aussage des damaligen belgischen Außenministers Louis Michel in Erinnerung, dass Skifahren in Österreich "unmoralisch" sei und Belgier folglich ihren Urlaub stornieren sollten.
Viele Sozialdemokraten beziehungsweise, allgemeiner, Kritiker an der Regierungsbeteiligung der FPÖ waren froh über die Unterstützung aus dem Ausland. Darüber, nicht alleine gelassen zu werden. Die Angst vor einem radikalen Staatsumbau unter Missachtung fundamentaler Menschenrechte ging um.
Allgemein führten die "EU-Sanktionen" jedoch zu einem weitgehendenSolidarisierungsffekt mit der Regierung. Ein signifikanter Bevölkerungsanteil, darunter auch viele Gegner der FPÖ, empörte sich über die bis dato weitgehendste Einmischung in die innenpolitischen Angelegenheiten eines EU-Mitgliedslands. Darüber, im Ausland pauschal als "Nazis" diffamiert zu werden und auch über die moralische Erhabenheit, mit der viele ausländische Politiker auftraten. Nicht zuletzt, weil man sich in Österreich über die verbalen Entgleisungen Haiders beziehungsweise seiner Gefolgsleute gewöhnt hatte, während sie anderswo aufgrund ihrer Neuheit noch für Entsetzen sorgten. Letzten Endes war die schwarzblaue Regierung durch die Entscheidung des österreichischen Wahlvolks gedeckt (auch wenn Wolfgang Schüssel eigentlich angekündigt hatte, als Dritter in Opposition gehen zu wollen).
Gut möglich, dass die Reaktionen in Polen ähnlich ausfallen wie anno dazumal in Österreich. Einmischungen und Kritik von außen sind eine stets ambivalente Angelegenheit, auch für jene, die der eigenen Regierung nicht freundlich gesonnen sind. "Die EU" – das muss man gerade in Österreich nicht näher ausführen – gilt in ganz Europa so einigen als ein bürgerferner und bürokratischer Moloch. Dass etwa der für Medien zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger als Deutscher davon gesprochen hat, "Warschau unter Aufsicht" stellen will, weckt bei vielen historische Assoziationen, die auch bereits entsprechend instrumentalisiert wurden. Man darf auf den Ausgang und die Effektivität des gegen Polen eingeleiteten Verfahrens folglich mehr als gespannt sein.

Dienstag, 12. Januar 2016

Education in Syria

given that the education of Syrian refugee is currently the subject of intense debates, I skimmed through the internet and found an older UNESCO document on this topic (see here http://www.ibe.unesco.org/fileadmin/user_upload/Publications/WDE/2010/pdf-versions/Syrian_Arab_Republic.pdf). Page 12 is a bit confusing. Obviously not "National Socialism" as commonly understood in Austria or Germany but Syrian Socialism, but when reading "National socialist education", I was nevertheless a bit baffled at first.

Donnerstag, 7. Januar 2016

was tun mit den jungen Männern

Leider braucht es oft tragische Ereignisse, um Missstände aufzuzeigen, eine schon länger notwendige Diskussion in Gang zu setzen und – idealerweise – geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Unabhängig davon, ob und wie viele gegenwärtige Asylwerber und Flüchtlinge sich in Köln unter den Tätern befunden haben, muss man sich einmal mehr ganz allgemein die Frage stellen, wie auf die vielen jungen Männern, die ihr Land in Richtung Europa verlassen, reagiert werden soll. Geeignete Strategien sind nach wie vor keine auszumachen, die Parteien versteifen sich seit je her auf das Tagesgeschäft und wechselseitige Anschuldigungen.
Junge Männer als Sicherheitsrisiko: Der "Youth Bulge"
Gunnar Heinsohn formulierte in seinem 2002 erschienen Buch "Söhne und Weltmacht" die These von einem Zusammenhang zwischen der überproportional hohen Anzahl junger Männer und Gewalt, Unruhen und Kriegen. Vor allem den dritten und vierten Söhnen mangele es an Perspektiven, auf friedlichem Wege einen gewissen Status zu erlangen, weil es schlichtweg mehr Menschen als verfügbare Arbeitsplätze gibt. Viele verlassen daher das Land oder – die weniger attraktive, weil ungleich gefährlichere Option – schließen sich kriminellen bis kriegerischen Gruppen an. In einem Interview mit der Neuen Zürchter Zeitung von 2006 brachte er seine Kernthese folgendermaßen auf den Punkt:
"Überschüssiges Testosteron hat auch der einzige Sohn, wenn er in die Pubertät kommt, die Eltern verachtet und mit dem Vater streitet. Und Wettbewerb gibt es auch in vergreisenden Ländern wie in Deutschland oder der Schweiz, um den besseren Job, den besseren Gedanken, das schönere Bild - aber: Er wird unblutig ausgetragen. Neben Testosteron und Konkurrenz braucht es für einen gewalttätigen Youth Bulge zusätzlich die Situation, dass es für zehn junge Männer nur eine Position gibt. Auch sexuelle Frustration kann eine Rolle spielen, wenn es in der betreffenden Gesellschaft Sex nur als Fortpflanzungsakt in der Ehe zu haben gibt, für eine Eheschliessung aber zuerst eine gesellschaftliche Position errungen werden muss."
Extreme Armut, Hunger sowie Religion beziehungsweise politische Ideologien sind so gesehen nicht ursächlich für Konflikte und Migration, wobei die beiden letztgenannten Faktoren entgegen der weitverbreiteten Wahrnehmung vielmehr bloße Vehikel im Kampf um die knappen Positionen darstellen – sogenannte Epiphänomene.
Zwei Handlungsoptionen für Zielstaaten
Attraktive Zielstaaten haben zwei unterschiedliche Wege gewählt, mit dem daraus folgenden und grundsätzlich schon länger bestehenden Migrationsdruck umzugehen: Schlüsselzuwanderung ("Rosinenpicken", auch als skilled migrationbekannt) von entsprechend ausgebildeten und nachgefragten Fachkräften gepaart mit Abschottung (so etwa praktiziert von Australien, Kanada oder mittlerweile auch immer stärker Großbritannien, allesamt durch ihre geographische Lage begünstigt) auf der einen und das hehre Ziel, möglichst viele Menschen aufzunehmen, auf der anderen Seite.
Diese beiden Zugänge sind miteinander kaum kompatibel, beim Wettbewerb um die besten Köpfe und potentielle Leistungsträger gelten Staaten wie Deutschland, Österreich oder Schweden aufgrund der Steuerlast für viele als unattraktiv. Ihr Hauptargument liegt in ihren stark ausgebauten Wohlfahrtssystemen und dem damit einhergehenden sozialen Frieden, den Heinsohn jedoch aufgrund der beschränkten Aufnahmekapazitäten der Länder, die sich für zweiteren Weg verschrieben haben, gefährdet sieht:
"... können die 500 Millionen EU-Bürger mit ihren riesigen Schulden und unbezahlbaren Rentenversprechen wirklich noch einmal so viele Menschen als Migranten absorbieren? Immer mehr Staaten gehen andere Wege, sichern ihre Grenzen militärisch und lassen nur noch die Kompetenten auf ihr Territorium. Vergleichsweise offene Länder schultern dadurch zusätzliche Lasten, weshalb ihre besten Talente wiederum in die Kompetenzfestungen umziehen. Schon jetzt liegen acht der zehn lebenswertesten Metropolen in Australien, Kanada und Neuseeland. Grossbritannien macht seine Grenzen inzwischen ebenfalls dicht, weil bereits 2,3 Millionen seiner Könner irgendwo zwischen Vancouver und Auckland wohnen. Andere Regierungen – in Stockholm, Paris oder Berlin – bewerten den Einsatz für flüchtende Menschen höher als ökonomische Zukunft und sozialen Frieden. Die grösste Migration der Geschichte könnte für ganz neue Grenzziehungen sorgen."
Kein Plan, nirgends?
Zu massenhaften Rückführungen und Abschiebungen wird es auf unabsehbare Zeit aus den unterschiedlichsten Gründen (auf die hier nicht näher eingegangen werden kann) nicht kommen. Österreich steht somit vor der Herkulesaufgabe, die vielen männlichen Asylwerber und Flüchtlinge entsprechend in die Gesellschaft einzugliedern und sich mit den Gefahren eines "youth bulge" auseinanderzusetzen.
Zentral sind hier Arbeitsplätze und Familiengründung. Beide Faktoren werfen jedoch große Fragen auf, die äußerst nachdenklich stimmen.
So verfügen verfügen die meisten, die aus den großen Herkunftsländern Syrien und Afghanistan stammen, laut Angaben der "Presse" nur über über ein äußerst geringes Bildungsniveau. Außerdem ist die Wirtschaftslage innerhalb der EU allgemein nach wie vor äußerst düster, gerade im Bereich der nicht bis wenig Qualifizierten gibt es wenige Stellen. Österreich gilt in Sachen Arbeitslosigkeit obendrein schon lange nicht mehr als Erfolgsbeispiel, zumal es neben Finnland 2015 das einzige Land war, das hier einen Anstieg verbuchen musste. Sprachbarrieren, falsche Erwartungshaltungen (vor allem in Bezug auf Lohn) sowie kulturelle Unterschiede treten hier anscheinend erschwerend hinzu. In Bayern brechen aus diesen Gründen 70% der Flüchtlinge ihre Ausbildung ab. Einen über das Mantra von "Deutsch lernen" hinausgehenden und einigermaßen erfolgsversprechenden Plan, Arbeits- und Lehrstellen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass diese auch behalten werden, scheint es in Österreich bislang allerdings nicht zu geben.
Mit beruflicher Integration einhergehend haben Heirat und Familiengründung laut dem US-amerikanischen Psychologe Steven Pinker, der mit "The better Angels of our Nature: Why Violence has declined" das aktuell wohl bedeutsamste Buch zum Thema Gewalt geschrieben hat, einen entscheidenden Anteil an zunehmender Friedfertigkeit bei Männern. Das Tragen familiärer Verantwortung spricht schließlich gegen allzu risikoreiches Verhalten. Dementsprechend weisen verheiratete Männer in der Regel auch geringere Testosteronwerte auf (interessanterweise auch ohne Vaterschaft).
So heikel dieses Thema auch sein mag, junge Syrer und Afghanen dürften alleine aus mathematischen Gründen keine allzu guten Aussichten haben, eine Partnerin zu finden. Wie auch bei der Integration am Arbeitsmarkt wird das Ungleichverhältnis durch Sprache und Kultur (wobei das im islamischen Raum weit verbreitete Frauenbild eine Rolle spielt, siehe dazu etwa dieses Interview mit Necla Kelek) verschärft. Als Ausweg wird hier oft die schnellstmögliche Familienzusammenführung gefordert. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass die Zahl der zu integrierenden Personen dadurch nicht zuletzt aufgrund des weiteren Familienbegriffs in den betroffenen Gebieten nochmals zusätzlich um ein Vielfaches anschwillt.
Sofern Heinsohns Thesen stimmen, könnte derzeit über die kurzfristigen, bereits bestehenden Probleme hinaus langfristig ein Pulverfass entstehen. Junge Männer ohne Perspektiven bergen große Risiken. Angesichts dieser besorgniserregenden Tendenzen liegt hier wohl die Schlüsselfrage unserer Zeit.

Mittwoch, 6. Januar 2016

Köln und der große Vertrauensverlust

Zeitnah über emotional dermaßen aufgeladene Geschehnisse wie die Kölner Silvesternacht zu schreiben ist ja so eine Sache: Vieles liegt im Dunkeln, vieles wird in die eine oder andere Richtung verzerrt. Dennoch kann eines bereits gesagt werden: Das Vertrauen in Politik, Medien und den Staat als Garant der öffentlichen Ordnung wurde bei unzähligen Menschen einmal mehr erschüttert.
Überforderte Politik
Die politischen Reaktionen waren, wie so oft, vorhersehbar. Mehr Polizei, mehr Überwachung, hart durchgreifen und überhaupt. Allein, ob wirklich etwas passiert und was, steht für viele auf einem anderen Blatt. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter André Schulz wies „vollmundige Politikerforderungen“ bereits vorsorglich zurück, da das Problem „zum größten Teil hausgemacht“ sei. Ähnlich kritisierte auch der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Mannheim Thomas Mohr die Politik für den von ihr verfügten Stellenabbau.
Unter den Reaktionen ranghoher Politiker sticht außerdem jene der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker ins Auge: Schlug sie doch anlässlich des bevorstehenden Karnevals eine Reihe von Verhaltensregeln für junge Frauen und Mädchen vor, darunter allen Ernstes den Rat, zu Fremden „eine Armlänge“ Abstand zu halten. Die Häme mitsamt eigenem Hashtag (#einearmlaenge)scheint wohlverdient.
Ebenso solle es für Teilnehmer beim in Bälde stattfindenden Karneval entsprechende Regeln geben „damit hier nicht verwechselt wird, was ein fröhliches Verhalten ist in Köln und was mit Offenheit, insbesondere sexueller Offenheit überhaupt nichts zu tun hat“. Man darf gespannt sein, was sich noch darunter befindet (der Katalog soll ja bald online gehen). Der übelriechende Geruch von Opfer-Täter-Umkehr liegt schon jetzt in der Luft, überspitzt formuliert wären etwa biedere Bekleidungsvorschriften oder ein Lach- und Tanzverbot nur konsequent. Wenn so etwas aus einem „Krisentreffen“ hervorgeht, macht sich das Gefühl breit, dass eigentlich niemand so wirklich weiß, wie man derartiges in Zukunft verhindern möchte beziehungsweise wie angemessen zu reagieren wäre.
Auch im weiteren Sinne entsprechen die Reaktionen auf die (Politiker)Reaktionen, wie man sie auf Facebook oder den Kommentarspalten (so sie überhaupt zugelassen werden, mittlerweile wird die Kommentarfunktion ja gerne vorsorglich deaktiviert, was nur für zusätzliche Aufregung sorgt) zu lesen bekommt, der schon lange vorherrschenden Skepsis in weiten Teilen der Bevölkerung. Man weiß gar nicht, wann man hier den Beginn verorten möchte, ab wann der Berufsstand „Politiker“ so dermaßen in Verruf gekommen ist. Fest steht, dass das Vertrauen in die Demokratie und ihre Vertreter schon seit geraumer Zeit auf einem äußerst niedrigem Niveau liegt. Die letzten Jahre, vor allem die „Eurorettung“, der Umgang mit den Konflikten in der Ukraine oder Syrien, aber auch mit der Flüchtlingskrise, haben hier zu einer weiteren drastischen Verschlechterung geführt. Viele haben das Gefühl, dass die Regierung andere Interessen verfolgt als das Wahlvolk, diese einander sogar widersprechen. Das ist das Biotop, in dem neue, radikalere Kräfte fernab des politischen Establishments – ob tatsächlich oder lediglich in der Wahrnehmung, ist hier nicht von Bedeutung – wachsen und gedeihen. Wundern sollte das jedoch angesichts des Auftretens der bestehenden Parteien und ihrer Vertreter allerdings kaum jemanden.
Stichwort „Lügenpresse“
Ein weiterer Missstand liegt darin, dass die Kölner Silvesternacht in den großen deutschen Medien zeitlich stark verzögert Beachtung gefunden hat, was teilweise freilich auch an der verzögerten Polizeiaussendung liegen dürfte. Nach und nach liest man darüber hinaus ebenso verspätet von sexuellen Übergriffen in anderen Städten (etwa Bielefeld oder Hamburg). Auf die dahingehende Medienkritik bis hin zum allgemeinen Vorwurf des „Erziehungs-Journalismus“ in Sachen Flüchtlingskrise mitsamt der allgemeinen Problematik, dass sich niemand die Finger verbrennen möchte, wenn die Herkunft der Täter thematisiert wird, soll hier nicht näher eingegangen werden. Fest steht jedenfalls, dass die verspätete Berichterstattung das Bild von der gelenkten bis manipulierten Medienwelt – Stichwort Lügenpresse – weiter einzementiert hat.
Auch Köln zeugt somit von der enormen Spaltung, die das Internet im Allgemeinen und Web 2.0 im Besonderen mit sich gebracht hat: Etablierte Medien auf der einen und „alternative“, zuweilen als „rechts“ bis „rechtspopulistisch“ charakterisierte Nachrichtenportale aller Art auf der anderen Seite. Die von ersteren durch Selbstzensur bei hochsensiblen Themen sowie Zuwarten oder Relativieren fallweise hinterlassenen Lücken in der Berichterstattung werden von letzteren nur allzu bereitwillig gefüllt (gerne mit reißerisch-verzerrenden Überschriften, Gerüchten, blanken Unwahrheiten und verdrehten Tatsachen). Dann weiß man nicht immer, welchen Informationen beziehungsweise welchen Quellen man noch Glauben schenken darf. Der mündige Medienkonsument muss die richtige Dosis gesunder Medienskepsis finden – den Spagat zwischen blinder Naivität und pauschaler Zurückweisung („alles Lüge!“) schaffen, am besten zeitnah. Selbstrededend leichter gesagt als getan.
Die große Angst
Der besorgniserregendste aller Trends liegt jedoch im seit länger beobachtbarem Vertrauensverlust in den Staat als Hüter von Recht und Ordnung. 2015 war hier ein fruchtbarer Boden: Man denke etwa an die chaotischen Bilder aus Spielberg, die Berichte von der „No-Go-Area“ in Duisburg-Marxloh oder die Anschläge von Paris. Dazu passend probt die Schweizer Armee anscheinend das Szenario einer im Chaos versinkenden EU, während die privaten Waffenkäufe in Deutschland, der Schweiz und Österreich stark gestiegen sind.
Das neue Jahr wird insofern entsprechend eingeleitet. Niemand liest und hört (siehe das viral gegangene Video von Ivan Jurcevic) gerne von einer mit alkoholisierten und hormonell entfesselten Männern heillos überforderten Polizei (die auf Facebook am 1. Jänner obendrein noch von weitgehend friedlichen Feierlichkeiten berichtet hatte) oder, wie es der strittige deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas ausdrückte, einer „neuen Dimension organisierter Kriminalität“ (ungeachtet dessen, dass die in Köln eingesetzten Praktiken nach Polizeiangaben bereits hinlänglich bekannt sein sollen, was ebenso keine sonderlich beruhigende Wirkung entfaltet) beziehungsweise davon, dass Menschen in deutschen Städten „blanker Gewalt schutzlos ausgeliefert sind.“ Hinzu kommt der oft beklagte Personalmangel und die Lücken in der Strafverfolgung. Der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt warf die Frage auf, ob es auch nur eine Verurteilung geben wird. Das klingt nachstaatlicher Ohnmacht. In der FAZ ist die Rede von rechtsfreien Räumen in vielen deutschen Städten:
"Dort schufen sich strikt der ausländischen Herkunft folgende Clans und Banden Räume, in denen die Gesetze dieser Republik nur noch wenig oder gar nicht mehr gelten, auch weil die Staatsmacht nicht mehr in der Lage oder willens ist, sie in diesen Milieus durchzusetzen."
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben sich im Großen und Ganzen dennoch auf einem hohen Sicherheitsniveau eingependelt. Daher reagiert die Bevölkerung umso sensibler auf die erwähnten Vorfälle. Man will den gegebenen Standard nicht verlieren und auch keine Einbußen hinnehmen. Nicht wenige sehen in der Kölner Silvesternacht einmal mehr klare Anzeichen dafür, dass die Flüchtlingsströme nicht zuletzt aufgrund des hohen Männeranteils lang- oder gar kurzfristig auch Europa destabilisieren könnten. Dafür, wie schnell Geschehnisse eine unkontrollierbare Eigendynamik annehmen, die sich nicht eindämmen lässt. Dass bereits vorher vieles im Argen gelegen ist. Auf Polizei und im weiteren Sinne auch Armee kein Verlass mehr ist. Viele fragen sich mittlerweile nicht mehr ob, sondern nur noch wann es so weit ist und bestärken sich online wechselseitig in ihren Sorgen. Es scheint etwas in der Luft zu liegen („there will be blood“). Ungeachtet dessen, was sich in Köln genau ereignet hat und wie es um die öffentliche Sicherheit faktisch bestellt ist (beziehungsweise, ob eine exakte dahingehende Bestandsaufnahme überhaupt jemals vorgenommen werden kann): Die Angst ist da und wird auf unabsehbare Zeit bleiben. Und mit ihr das immer stärker nachlassende Vertrauen in Politik, Medien und den staatlichen Sicherheitsapparat.